Im neuen CarSharing-Gesetz werden unterschiedliche Privilegierungen ermöglicht. CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen (stationsbasiertes CarSharing) können in Abstimmungen mit den Kommunen reservierte Stellplätze unternehmensbezogen einrichten. Neben der Einrichtung sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren zu gewähren. Für Freefloating-Anbieter der großen Autohersteller können zusätzliche allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen werden.
Das CsgG soll am 01.09.2017 in Kraft treten, die Iniativen und ihre Treiber gehen damit in die Geschichte ein.
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